Seit mehreren Jahren hat sich an der RWTH Aachen die gewerkschaftliche Ringvorlesung etabliert. Themen von Studierenden für Studierende werden in der abwechslungsreichen Veranstaltungs-reihe referiert.
Am 19.01.2016 steht das Thema Haftung von Ingenieurinnen und Ingenieuren an. Diese sind im Rahmen ihrer Arbeit erheblichen (unkalkulierbaren?) Risiken ausgesetzt. Können dritte Forderungen stellen? Kann der Arbeitgeber Forderungen stellen? Wenn ja, in welcher Höhe? In dieser Vorlesung soll die potentielle Haftung von Arbeitnehmer/-innen bei der Verursachung von Schäden im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses dargestellt und erörtert werden. Folgende Einzelthemen werden die Schwerpunkte sein:
– Grundlagen der Arbeitnehmerhaftung
– Verschuldensformen und ihre Haftungsdimension
– Aktuelle Rechtsprechung
Haftung von Ingenieurinnen und Ingenieuren. Was ist zu beachten?
19.01.2015, 18 Uhr, Kármán-Auditorium Hörsaal Fo 5
Referent: Stefan Chatziparaskewas (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Eine Anmeldung ist nicht notwendig.